
Was ist ein Bieterverfahren und wie funktioniert es?
Immobilien über das Bieterverfahren zu kaufen, ist eine zusätzliche zeitgemäße Vermarktungsart. Es handelt sich dabei jedoch weder um eine Auktion, noch um eine Art von Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und der Ablauf ist ähnlich. Der entscheidene Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Am Ende einer Auktion fällt der Zuschlag. Bei einem Bieterverfahren werden von Kaufinteressenten Gebote abgegeben zu denen sie bereit sind die Immobilie zu erwerben. Für den Verkäufer besteht kein Zwang das Höchstgebot anzunehmen.
Und so funktioniert es in der Praxis:
Wir bieten auf unserer Homepage und in der örtlichen Presse eine Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren an. Dazu wird mitgeteilt, wann und wo die öffentliche Bieterbesichtigung stattfindet. Nur an diesem Tag und zu dieser Zeit ist es möglich, die zu kaufende Immobilie erstmalig zu besichtigen. Ein entsprechendes Verkaufsepose`befindet sich auf unserer Homepage.
Zu diesem Besichtigungstermin kann jeder ohne Voranmeldung kommen, der sich für die Immobilie interessiert und möglicherweise mitbieten möchte. Erfahrungsgemäß sind während der Bieterbesichtigung zwischen 10 und 60 Interessenten anwesend. Weder vor noch während der Bieterbesichtigung wird von unserer Seite irgendein Preis genannt oder Ihnen entsprechende Hinweise gegeben. Einzige Voraussetzung an der Teilnahme ist die Angabe Ihres Namen mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Sie entscheiden, wieviel Ihnen die Immobilie wert ist und geben uns Ihr Gebot innerhalb von 5 Tagen nach der Bieterbesichtigung schriftlich vor Ort, auf dem Postweg, per Fax oder per mail an info@makler-lecher.de. Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Angebotes Ihre Finanzierungsmöglichkeiten.
Nach Ablauf der Bieterzeit entscheidet sich der Eigentümer dann über die Annahme des Angebotes und setzt sich mit Ihnen wegen der weiteren Vorgehensweise in Verbindung. Nach Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung kann dann ein Kaufvertrag geschlossen werden.
Unsere Tätigkeit ist eine Maklertätigkeit und für Sie als Käufer provisionspflichtig. Die Höhe der Maklercourtage finden Sie bei der Verkaufsofferte detailliert benannt.
Wenn Sie noch Fragen zum Bieterverfahren haben, rufen Sie uns an oder mailen Sie. Wir sind gerne für Sie da.
Profitieren Sie von unserem Know-how und der persönlichen Abwicklung. Wir freuen uns, Sie bei Ihrer Zukunftsentscheidung zu begleiten.
WICHTIGER HINWEIS !
Die abgegebenen Gebote sind jedoch weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich! Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht.
Den Termin des nächsten öffentlichen Bieterverfahrens finden Sie hier.
Termin:
Hier die Daten zum Haus